Befreiung und Erinnerung – zum 8. Mai
„Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ (aus einer Rede von Richard von Weizsäcker 1985). Zwei Berichte aus Köln und Ulm -> …
Was wollen wir im Netzwerk Friedenssteuer erreichen?
Menschen im Netzwerk Friedenssteuer können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, Steuern zu zahlen, die für Militär, Rüstung und sogar Krieg verwendet werden.
Wir wollen nicht weniger Steuern zahlen, sondern das Recht bekommen, zwischen „Militärsteuer“ und „Zivilsteuer“ zu wählen. Das Grundgesetz garantiert die Gewissensfreiheit (Art. 4, 1)1 und Befreiung vom Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4, 3)2. Wir wollen analog die Befreiung
vom Kriegsdienst mit unserem Steuergeld!
Um auch in diesem grundlegenden Punkt die Gewissensfreiheit zu verwirklichen, haben wir den Entwurf eines Zivilsteuergesetzes erarbeiten lassen. Danach werden alle Kosten für Verteidigung, Rüstung, damit verbundener Forschung etc. in einem Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“3 zusammengefasst. Den allgemeinen Haushalt – ohne den bisherigen Verteidigungshaushalt – nennt unser Gesetzentwurf „Zivilhaushalt“. Die Steuerzahlenden sollen bei ihrer Steuererklärung wählen, ob ihr Steuergeld ausschließlich in den Zivilhaushalt fließt, oder wie bisher in beide Haushaltsteile. Zwei fachjuristische Gutachten bestätigen die Verfassungskonformität und Durchführbarkeit unseres Zivilsteuergesetzes.
Übersicht: Entstehung der Zivilsteuer-Forderung – Umsetzbarkeit – frühere Gesetzesvorlagen – Steuermodelle in anderen Ländern – Mitmachen – Materialliste
Entstehung des Zieles einer demokratischen Zivilsteuer-Regelung
Seit Anfang der 1980er Jahre empfinden Menschen der Friedensbewegung, dass protestieren gegen Missstände wie die atomare Bedrohung beidseits des Eisernen Vorhangs nicht ausreicht. Wer den Wehr- und Kriegsdienst ablehnte, wollte auch diese Dienste und die Ausbildung an Waffen zu Soldaten nicht finanzieren. Dafür legten viele Menschen ihren Finanzämtern Anträge auf Erlass des Rüstungsanteils ihrer Steuern vor, klagten nach Ablehnung ihres Antrags vor einem Finanzgericht, manche gingen weiter bis zum Bundesfinanzhof oder reichten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Die Gewissensbelastung wurde von vielen Richtern erkannt und bestätigt, der Sonderweg einer Umwidmung des Rüstungsanteils – damals circa 25 % der Einkommensteuern – für zivile Zwecke jedoch immer abgelehnt. Deshalb schlug man bald den politischen Weg mit Formulierung eines Zivilsteuergesetz-Entwurfs ein.
Grundgesetzkonformität und Umsetzbarkeit einer Zivilsteuer-Regelung
Prof. Dr. Andreas Fisahn stellt in einem Gutachten fest, dass unser Gesetzentwurf nicht gegen Artikel unseres Grundgesetzes verstößt. Selbst das Budgetrecht des Parlaments bei der Festlegung der Steuerausgaben steht nicht über dem Recht eines einzelnen Menschen, gemäß seinem Gewissen zu handeln, wie es in Art. 4 Abs. 1 festgeschrieben ist.
Prof. Dr. Dirk Löhr bestätigt in seinem Gutachten die Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfs von 2011 und Kosten der Anwendung, die ähnlich liegen wie die Erhebung von Kirchensteuern für eine der beiden Volkskirchen. Auch andere Juristen stimmen dem zu, so Dr. jur. Ulrich K. Preuß (1984) und Jan Pieter Naujok (2004).
Eingebrachte Gesetzesvorlagen
1. Gesetz zur Errichtung und Finanzierung eines Friedensfonds (Bundestagsdrucksache Nr. 10/5420 (PDF; 273 kB), 29. April 1986),
2. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 11/8393 (PDF; 349 kB), 31. Oktober 1990),
3. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 12/74 (PDF; 424 kB), 4. Februar 1991),
4. Gesetz zur Verfassungsreform (Bundestagsdrucksache Nr. 12/6686 (PDF; 751 kB), 27. Januar 1994). Diese Gesetzentwürfe waren jeweils von Parlamentariern der Grünen und einzelner weiterer MdB eingebracht, aber leider nicht bis zur Abstimmung diskutiert worden.
Modelle in anderen Ländern
In Spanien, Italien, Ungarn und Island gibt es die sog. Mandatssteuer mit der Wahlmöglichkeit, einen Teil der persönlichen Steuern für religiöse, kulturelle oder humanitäre Zwecke zu bestimmen. In manchen Ländern gibt es kein eigenes Militär, das über Steuern finanziert werden müsste, z. B. in Costa Rica.
Wege zum Ziel
Wir erhoffen uns von weiteren Klagen vor Finanzgerichten ein abweichendes Urteil, das der Gewissensbelastung des Klägers Priorität gegenüber der Abgabenordnung der Finanzbehörde einräumt. So wird eine Härtefallregelung mit Steuerstundung oder -erlass bisher nur aus wirtschaftlichen, nicht aber aus ethischen Gründen angewandt.
Der 2011 erstellte Entwurf eines Zivilsteuergesetzes braucht eine interparlamentarische Gruppe von MdB, die es zur Abstimmung bringen können – also viel Lobbyarbeit. Ein dazu 2010 gestarteter Anlauf braucht eine wirkungsvolle Wiederholung!
Mitmachen
Unsere Forderung kann man unterschreiben und weiter tragen, dazu Material herunterladen oder bestellen, evtl. eine Referentin oder Referenten für eine Vorstellung einladen – siehe Kontakte – sich zur Jahrestagung einfinden, zurzeit eine Petition bei Change.org unterzeichnen, bei Veranstaltungen Flyer etc. verteilen, selbst einen Finanzamt-Antrag stellen oder gegen die militärische Verwendung eigener Steuerzahlungen klagen. Für Lobbyarbeit bei Parteien kann ein Unterstützungsantrag an den Orts- oder Kreisverein einer Partei herunter geladen und dorthin adressiert werden.
Kirchlich orientierte Menschen sind gerne im AK „Steuern zu Pflugscharen“ willkommen und können einen Antrag auf Unterstützung von Zivilsteuer an ihre Kreis- oder Landessynode richten.
Literaturhinweise
Gewissensfreiheit und Steuerpflicht: Über die Bedeutung des Grundrechts der Gewissensfreiheit im Steuerrecht | Naujok, Dr. Jan-Pieter | 2003 | ISBN: 9783936749885
Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen |Tiedemann, Prof. Dr. Paul | 1991|Georg Olms Verlag Hildesheim | ISBN 3-487-09486-X
Was gehört dem Kaiser? Das Problem der Kriegssteuern | Wolfgang Krauß Hrsg. | 1984 | ISBN 3-88744-003-X kann von uns bezogen werden siehe Materialliste – oder hier herunterladen.
Fußnoten
[1] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949) Art. 4 Abs. 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
[2] GG Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“.
[3] Bei Sondervermögen des Bundes handelt es sich um abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit eigener Wirtschaftsführung. Erläuterungen bei Wikipedia.

Mitmachen –
Mitmachen
Wenn Sie mitmachen wollen:
Tragen Sie unseren Schritt in kritischer Solidarität mit, und treffen Sie eine persönliche Entscheidung über Ihre Haltung zu militärischer Gewalt
Machen Sie sich sachkundig: Wir schicken Ihnen gern Info-Material und Literatur
Gehen Sie den Rechtsweg und nutzen Sie dabei die Erfahrungen aus dem bundesweiten Netzwerk Friedenssteuer!
Verweigern Sie einen symbolischen oder anderen Betrag Ihrer Lohn- der Einkommensteuern
Besuchen Sie unsere Tagungen und regionalen Treffen -> Adressen
Informieren Sie Freundinnen und Freunde mit Hinweis auf diese Internetseite
Melden Sie sich zum Bezug unserer Friedenssteuer-Nachrichten an -> bitte lesen und weiter geben
Spenden Sie einmalig oder regelmäßig, um unsere Arbeit zu unterstützen
Unterschrift – Ihre Unterstützung für unser Anliegen …
Kirchen und Zivilsteuer
Steuern zu Pflugscharen
Der Slogan „Schwerter zu Pflugscharen“ ist neben „Frieden schaffen ohne Waffen“ der wohl bekannteste Leitspruch der deutsch-deutschen Friedensbewegung der 80er Jahre.
Aber was heißt „Steuern zu Pflugscharen“ ?
Diese Losung meint:
Es kommt darauf an, Planung, Bau und Vermarktung von Waffen nicht durch unser aller Steuern zu finanzieren!
Hinter Militär, Rüstungsproduktion und Waffenhandel steht ja die Macht des Geldes, insbesondere die vielen Milliarden an Steuergeldern. Es kommt darauf an, die Strukturen und materiellen Grundlagen, auf denen Militär und Rüstung gedeihen, zu verändern.w
Als Mitarbeitende und Mitglieder der Kirchen haben wir zum Ziel, unsere Steuern ausschließlich friedlichen Zwecken zuzuführen, wie es unserem Gewissen entspricht.
Das Rüstungs- und Kriegsverbrechen braucht unsere tägliche Duldung und Mitwirkung: wir sind daran beteiligt. Aber einige haben begonnen, nicht mehr dafür zu zahlen!
Wir fühlen uns dabei verbunden mit vielen Menschen, die mit Mohandas K. Gandhi, Martin Luther King jr., Adolfo Perez Esquivel und den Brüdern Berrigan gewaltfreien Widerstand leisteten und leisten. Gewaltfreier Widerstand gegen Gewalt, Hass, Verarmung und Zerstörung der Lebensgrundlagen ist ein Akt des Glaubensgehorsams; wir erkennen ihn als den für uns Christen angemessenen Weg des Friedens:
„Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem!“ (Röm.12, 21).
Dabei knüpfen wir an die Militärsteuerverweigerung in vielen Ländern der Erde an. Zuletzt in 2018 haben 335 Bürger*innen Spaniens einen Teil, im Durchschnitt 100 €, ihrer Steuern aus Protest gegen die militärische Verwendung verweigert und zivilen Organisationen gespendet – siehe im Blog 2/2019.
Hier gibt es den aktuellen Flyer der Ökumen. AG „Steuern zu Pflugscharen“ als PDF.
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Militärsteuerverweigerung & Kirchen …
Friedensgutachten 2020 erschienen
Das Friedensgutachten, das Jahrbuch der führenden deutschen Friedensforschungsinstitute analysiert die fünf wiederkehrenden Themenfelder: Bewaffnete Konflikte, Nachhaltiger Frieden, Rüstungsdynamiken, Institutionelle Friedenssicherung und Transnationale Sicherheitsrisiken. Es bilanziert und bewertet internationale Konflikte aus friedensstrategischer Perspektive.
Hoffentlicht nutzt die deutsche EU-Ratpräsidentschaft es für den Dialog innerhalb der Gemeinschaft.
Fundstelle 16.06.2020: https://friedensgutachten.de/
Bischöfe rügen Rüstungsindustrie
Frankfurter Rundschau vom 4.04.2020
In Norditalien protestieren mehrere Bischöfe gegen die Fortführung der Waffenproduktion in ihrer Region. Wie die Zeitung „Il Manifesto“ berichtet, stören sich die Bischöfe daran, dass die ansässigen Waffenschmieden in der Corona-Krise weiter betrieben werden. Laut einem Regierungsdekret dürfen derzeit aus Seuchenschutzgründen nur „lebensnotwendige“ Güter produziert werden; eine entsprechende Sondererlaubnis liegt auch für die Rüstungsindustrie vor. „Wir sagen nein zur Herstellung von Waffen, besonders in dieser Zeit, in der Werkzeuge und Ausrüstung für das Leben und nicht für den Tod benötigt werden“, heißt es in einem aktuellen Schreiben der Bischöfe.
Radio-Interview zu Zivilsteuer mit Martin Rambow
Martin Rambow aus Weimar, Pfr. i. R., hat dem Radio F.R.E.I., einem solidarisch arbeitenden regionalen Radio in Thüringen, vor wenigen Tagen ein Interview zu Militärsteuerverweigerung und einer möglichen Zivilsteuer-Regelung gegeben. Die Sendung dauert 40 Minuten und kann hier angehört werden:
Neue Flyer zu den Themen „Militär&Umwelt“ und „Militärausgaben im Bundeshaushalt 2020“

Im Herbst 2019 haben wir einen Handzettel Kein Geld für Krieg und Umweltzerstörung erstellt und verteilt. Die Belastung von Mensch, Umwelt und Klima durch Militäraktivitäten in Friedens- und Kriegszeiten sind enorm! Wir setzen uns dafür ein, das verschwendete Geld sinnvoll – sozial, zugunsten aller Menschen und der Umwelt – einzusetzen.
Wie hoch die Belastung jedes einzelnen Bürgers unseres Landes durch Steuern ist, die fürs Militär ausgegeben werden, stellt das Faltblatt Militärausgaben – Bundeshaushalt 2020 dar. Jeweils unter „Downloads/Unterschriftenlistern und Flyer“ zu finden.
Beide Blätter können zum Verteilen bestellt werden bei <brammer[ät]friedenssteuer.de>.
Zum Download sind sie hier auf unserer Homepage zu finden unter Downloads Seite 2
World beyond War – bitte unterschreiben!
Jeder Leser*in ist eingeladen, für World Beyond War eine weltweite Petition zu unterschreiben auf der Plattform ‚The Action Network‘. Die Petition betrifft genau unser Anliegen. Sie lautet:
„Das Recht auf Kriegsverweigerung aus Gewissensgründen muss auch das Recht umfassen, nicht andere Menschen dafür zu bezahlen, dass sie Krieg führen oder sich auf den Krieg vorbereiten. Steuergesetze müssen so gestaltet werden, dass sie dieses Recht widerzuspiegeln. Wir wollen hier Unterschriften aus der ganzen Welt sammeln, um diese Position zu unterstützen“.
Ebenfalls wird World Beyond War ihre Liste der aktiven Organisationen verschiedener Länder und der Zivil-Gesetzesentwürfe aktualisieren, die diese Agenda voranbringen.
Auf dieser Website sind bereits festgehalten: die Gesetze, Organisationen sowie nützliche Information von Kanada, USA, UK, Deutschland, und von CPTI.
Alles zu finden unter: https://actionnetwork.org/petitions/people-who-oppose-war-must-not-be-compelled-to-pay-for-war?
In der rechte Spalte kann die Petition unterschrieben werden. Dazu müssen Vor- und Nachname, Email und Postleitzahl mit Land vermerkt werden. Es besteht ferner die Möglichkeit für einen Kommentar (kann auch in Deutsch geschrieben werden).
Wer nach dem Unterzeichnerfeld die Zeile ‚Edit Subscription Preferences = Abonnementeinstellungen bearbeiten‘ anklickt, wird laufend Informationen von World Beyond War/USA erhalten.
Freude und Ermutigung beim Lesen und Aktivwerden wünscht
Wolfgang Steuer
Jahrestagung 23. – 25.Oktober 2020 in Göttingen
Wir trafen uns, wie bisher zu unseren Arbeitstagungen im Herbst, in der Göttinger Jugendherberge. Auf die Situation hatten wir uns vorbereitet: die 12 Teilnehmer tagten im großen Raum an Einzeltischen. Per Video und Mikrofon konnte die gesamte Konferenz über eine Zoom-Schaltung an einige auswärtige Teilnehmerinnen übertragen werden. So konnte man sich sehen und gemeinsam diskutieren. Dennoch war das physische Treffen für uns alle wichtig als Ergänzung zu den regelmäßigen Mail- und Telefonkontakten.
Am Freitagabend trug uns Ralf Becker, Kampagnenkoordinator des Szenario ‚Sicherheit neu denken‘ (-> Website) die bisherige Entwicklung der Kampagne mit den Chancen und Aussichten für einen Militärausstieg Deutschlands vor – eine hoch geschätzte Vorstellung dieses schon gut verbreiteten Projektes. Zur PP-Präsentation. Test-Link
Am Samstag Vormittag diskutierten wir unsere Möglichkeiten der Zusammenarbeit für die Kampage. Die Autoren haben für 2023 eine Enzyklika des Papstes zu Frieden und die Realisierunge einer Zivilsteuer-Regelung geschrieben. Eine Utopie – doch waren die Einführung des Wahlrechts für Frauen bis hin zur Gleichberechtigung, geplanter Atom- und zuletzt Kohleausstieg nicht auch noch vor wenigen Jahren unrealistische Vorstellungen?
Unser künftiger Beitrag soll die Verbreitung des Szenarios zum Militärausstieg bis 2040 gemeinsam mit der Forderung nach einer Zivilsteuer sein. Wobei uns klar ist, dass ein Militärausstieg, d. h. Neustrukturierung des Militärs für zivile Aufgaben, die weiter gehende Veränderung sein wird.
Dieses Szenario braucht eine solide Vernetzung im In- und Ausland. Es gibt schon Arbeitsgruppen mit gleichen Zielen in einigen Ländern: Niederlande, Österreich, Großbritannien.
Samstagnachmittag wurden die Berichte und Aktivitäten der Regional- und Arbeitsgruppen, Öffentlichkeitsarbeit usw. vorgestellt. Am Sonntagvormittag fand unsere Mitgliederversammlung mit Entlastungen, Beratung und Beschluss des Haushaltsplans für das laufende Jahr und Verteilung einiger Aufgaben statt.
Wir suchen einen aktiven Menschen, die oder der künftig die Redaktion unserer Friedenssteuer Nachrichten übernimmt. Gibt es jemanden in eurer Umgebung für diese interessante Aufgabe? Bitte beim Vorstand melden.
Wolfgang Steuer