Steuern zu Pflugscharen
Der Slogan „Schwerter zu Pflugscharen“ ist neben „Frieden schaffen ohne Waffen“ der wohl bekannteste Leitspruch der deutsch-deutschen Friedensbewegung der 80er Jahre.
Aber was heißt „Steuern zu Pflugscharen“ ?
Diese Losung meint:
Es kommt darauf an, Planung, Bau und Vermarktung von Waffen nicht durch unser aller Steuern zu finanzieren!
Hinter Militär, Rüstungsproduktion und Waffenhandel steht ja die Macht des Geldes, insbesondere die vielen Milliarden an Steuergeldern. Es kommt darauf an, die Strukturen und materiellen Grundlagen, auf denen Militär und Rüstung gedeihen, zu verändern.w
Als Mitarbeitende und Mitglieder der Kirchen haben wir zum Ziel, unsere Steuern ausschließlich friedlichen Zwecken zuzuführen, wie es unserem Gewissen entspricht.
Das Rüstungs- und Kriegsverbrechen braucht unsere tägliche Duldung und Mitwirkung: wir sind daran beteiligt. Aber einige haben begonnen, nicht mehr dafür zu zahlen!
Wir fühlen uns dabei verbunden mit vielen Menschen, die mit Mohandas K. Gandhi, Martin Luther King jr., Adolfo Perez Esquivel und den Brüdern Berrigan gewaltfreien Widerstand leisteten und leisten. Gewaltfreier Widerstand gegen Gewalt, Hass, Verarmung und Zerstörung der Lebensgrundlagen ist ein Akt des Glaubensgehorsams; wir erkennen ihn als den für uns Christen angemessenen Weg des Friedens:
„Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem!“ (Röm.12, 21).
Dabei knüpfen wir an die Militärsteuerverweigerung in vielen Ländern der Erde an. Zuletzt in 2018 haben 335 Bürger*innen Spaniens einen Teil, im Durchschnitt 100 €, ihrer Steuern aus Protest gegen die militärische Verwendung verweigert und zivilen Organisationen gespendet – siehe im Blog 2/2019.
Hier gibt es den aktuellen Flyer der Ökumen. AG „Steuern zu Pflugscharen“ als PDF.
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Militärsteuerverweigerung & Kirchen
Militärsteuerverweigerung und Kirchen in Deutschland – Kirchliche Reaktionen und Positionen zur Absicht der Militärsteuerverweigerung – Mai 2009: Download Dieser Text wird nicht aktualisiert.
Die Fortschreibung ist in „Diskussionsstand zu Friedenssteuer/Zivilsteuergesetz in den Landeskirchen“ enthalten.
EKD Texte „Selig sind die Friedfertigen“, Aufgaben evangelischer Friedensethik, Dez 2013: Download
Weitere Friedensspapiere finden Sie hier.
Berichte von Kirchentagen und Bilder finden Sie in unserem Blog – dort ist oben rechts eine Suchfunktion, sodass Artikel leicht zu finden sind.
Hier gibt es den Initiativantrag zum ZStG für die EKD-Synode 2019 als PDF.
Antrag an die Synode (Evang. Kreis- und Landessynoden) oder Leitung eines Bistums, einer Freikirche … Einige Beispiele
(A) Antrag an die Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden, 8.09.2013
„Die Badische Landeskirche beschließt, die Bemühungen um ein Zivilsteuergesetz zu unterstützen, wonach alle Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob von ihrem Steuergeld ein Teil in die militärische Rüstung geht.“
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(B) Antrag an die Landessynode der Evang. Landeskirche in Württemberg, 24.11.2015
Die Landessynode möge beschließen:
„Der Oberkirchenrat wird gebeten, die bereits jahrzehntelangen Bemühungen um ein Zivilsteuergesetz zu unterstützen, nach welchem alle Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden können, ob von ihrem Steuergeld ein Teil für Zwecke des Militärs eingesetzt wird. Außerdem wird er gebeten, die Landes-EAK (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden) zu beauftragen, einen entsprechenden Antrag an die Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Kirchen der EKD (KfF) zu stellen.“
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(C) Beschluss des Kreiskirchenrates Neukölln (Berlin) am 27.03.2017:
„Der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Neukölln hat am 27.03.2017 folgenden Antrag an die Landessynode beschlossen:
Die Landessynode möge beschließen:
1. Die Landessynode der EKBO nimmt das Anliegen des Netzwerks Friedenssteuer bzgl. eines Zivilsteuergesetzes zustimmend zur Kenntnis:
‚Niemand darf gegen sein Gewissen gezwungen werden, durch Steuern und Abgaben zur Finanzierung von Militär und Rüstung beizutragen. Stattdessen ist die Verwendung dieser Zahlungen für zivile Aufgaben sicherzustellen.‘
2. Die Landessynode stellt den Antrag an die EKD-Synode, dieses Anliegen auf die Tagesordnung zu setzen, mit dem Ziel, es an den Bundestag weiterzuleiten, um eine Änderung der Steuergesetzgebung zu erwirken.“
Begründung
(zum Antrag an die Württembergische Landessynode 2015)
Nach Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes ist es gestattet, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Es ist deshalb folgerichtig, auch die Finanzierung der Ausbildung an Waffen und deren Einsatz verweigern zu können.
Die bisherigen Bemühungen von einzelnen Christinnen und Christen wie auch von Friedensgruppen hatten keinen Erfolg. Die Justiz verweist auf den politischen Weg. Für diesen Weg wird Unterstützung bei den Kirchen gesucht.
Schon 1994 stellte die EKD-Synode fest: „… dass die Militärsteuer-Verweigerung aus Gewissensgründen … als ein Versuch ethischer Konkretion christlicher Friedensverantwortung respektiert wird.“
2009 ermutigte der Zentralausschuss des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) die Kirchen, „… sich mit der Frage von Steuergeldern für militärische Ausgaben oder Krieg sowie mit Alternativen zum Militärdienst auseinander zu setzen“.
2011 stellte die Internationale Ökumenische Friedenskonvokation, bei der auch die Württembergische Evangelische Landeskirche prominent vertreten war, in ihrer Abschlussbotschaft fest: „Es ist ein Skandal, dass gewaltige Geldsummen für Militärhaushalte … und den Waffenhandel ausgegeben werden …“ (Kingston, Jamaika)
2013 stellte Renke Brahms, der Friedensbeauftragte des Rates der EKD, u. a. fest:
„Ich (halte) folgende Punkte für die Weiterarbeit in der Kirche für relevant: Die Militärsteuerverweigerung aus Gewissensgründen stellt ein authentisches christliches Friedenszeugnis dar, das es im Raum der Evangelischen Kirche zu respektieren und zu achten gilt.“
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Wir bitten Sie: gewinnen Sie Ihre Kirche als Partner!
Bringen Sie sich in die friedensethische Diskussion Ihrer Kirche ein und sorgen Sie bei Ihrer Kreissynode für den Beschluss:
„Die Kreissynode nimmt das Anliegen des Netzwerks Friedenssteuer und das Konzept des Zivilsteuergesetzes als ein wichtiges Zeichen zustimmend zur Kenntnis:
Niemand darf gegen sein Gewissen gezwungen werden, durch Steuern und Abgaben zur Finanzierung von Militär und Rüstung beizutragen. Stattdessen ist die Verwendung dieser Zahlungen für zivile Aufgaben sicherzustellen.“
Die Kreissynode beantragt, dieses Anliegen auf der nächsten Landessynode zu behandeln und danach auch der EKD-Synode vorzutragen.
Wie beim Kirchentag 2015 in Stuttgart vorgeschlagen, können Sie auch direkt an Ihre Landeskirche schreiben, z. B.:
„Das Zentralkomitee des Ökumenischen Rates „… ermutigt die Kirchen, sich mit der Frage von Steuergeldern für militärische Ausgaben oder Krieg sowie mit Alternativen zum Militärdienst auseinander zu setzen …“ (01.09.2009).
Darum bitte ich meine Landessynode, sich dringend mit dem Anliegen eines Zivilsteuergesetzes zu befassen und es bestmöglich zu unterstützen.“
Unsere Kirche muss uns seelsorglich und mit ihren politischen Möglichkeiten darin unterstützen, keinen Militärdienst direkt an der Waffe, und ebenso keine finanzielle Unterstützung für militärische Gewalt zu leisten. Dies sehen wir als klaren Ausdruck unserer christlichen Haltung an.
Den Stand der Diskussion mit Evang. Landeskirchen können Sie hier lesen.
Aktive vom Netzwerk Friedenssteuer sind gerne bereit, in einem Kreis Ihrer Gemeinde oder an einem Gemeindeabend über die Problematik der Militärsteuer und zivile Alternativen zu referieren.
Bilder finden Sie hier
Kontakt:
an unserem Stand auf Veranstaltungen und bei Hannelore Morgenstern
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Beschluss des ÖRK-Zentralausschusses 2009-09 zu KDV und MSV
Verfasst von Beschluss des ÖRK-Zentralausschusses 2009-09 zu KDV und MSV.
Dokument-Datum: 1.09.2009
Angenommen
Protokollpunkt zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten schlägt vor, der Zentralausschuss möge den folgenden Protokollpunkt annehmen:
1. Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) und andere zivilgesellschaftliche Organisationen forderten die Vereinten Nationen 1973 nachdrücklich auf, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen „als zulässigen Ausdruck des Rechts auf Gewissensfreiheit“ anzuerkennen und Kriegsdienstverweigerern alternative Möglichkeiten des Dienstes anzubieten.
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In der Erklärung zur Frage der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen von 1973 heißt es, der ÖRK und seine Partnerorganisationen „glauben, dass es an der Zeit ist, dass die Kommission (für Menschenrechte) einen entscheidenden Schritt zur internationalen Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen unternimmt“. Vier Gründe wurden angeführt: wachsende Besorgnis religiöser Gemeinschaften, Achtung des Rechts auf Gedankenfreiheit und Unversehrtheit des Einzelnen, die Rolle der Jugend beim Aufbau von Frieden und die Tatsache, dass fehlende Alternativen zum Dienst mit der Waffe zu einer Vergeudung menschlicher Ressourcen und zu Gefängnisstrafen für junge Menschen mit tiefen Überzeugungen führen.
2. In den darauf folgenden Jahren wurde dieses Recht in internationalen Foren und im Internationalen Pakt der UNO über bürgerliche und politische Rechte anerkannt. Die ökumenische Bewegung bestätigte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch ihren konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung, der zu der JPIC-Weltversammlung 1991 in Seoul, Korea führte. Infolgedessen genießt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen sehr viel größeren Schutz im Rahmen der Gedanken- und Religionsfreiheit wie auch der Gewissensfreiheit.
3. In einem Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte aus dem Jahr 2006 wurde offen gelegt, dass es in vielen Ländern schwerwiegende Defizite bei der Anerkennung und Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gibt. Der Bericht gelangte zu dem Schluss, dass Kriegsdienstverweigerer oft bestraft, diskriminiert und inhaftiert werden. Vor dem Hintergrund dieses Berichts forderte der ÖRK-Zentralausschuss eine Untersuchung zu diesem Thema.
4. Die ÖRK-Studie zeigt, dass Kirchen an vielen Orten mit Problemen der Kriegsdienstverweigerung konfrontiert sind. Sie reagieren darauf u. a. mit Initiativen zur Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern in einigen Ländern. Man kann sagen, dass die Positionen der Kirchen sich grosso modo in drei Kategorien aufteilen lassen: die historischen Friedenskirchen ermutigen ihre Mitgliedskirchen mit Nachdruck, die Beteiligung an militärischen Aktionen abzulehnen. Sie respektieren aber die freie Entscheidung des Einzelnen. Andere Kirchen vertreten die Meinung, dass Christen die Wahl haben, sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst zu leisten. Und schließlich gelangte die Studie zu dem Schluss, dass viele und vielleicht die meisten Kirchen zwar keine offizielle Position in der Frage vertreten, dass es aber auch keinen Beweis dafür gibt, dass diese Kirchen sich gegen Kriegsdienstverweigerung aussprechen.
5. Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, dass unter den Kirchen Konsens darüber herrscht, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen zu bekräftigen, damit Menschen, die sich aus religiösen oder anderen Gewissensgründen nicht in der Lage sehen, eine Waffe zu tragen, die Möglichkeit zur Kriegsdienstverweigerung haben, ohne in der Folge diskriminiert oder bestraft zu werden.
6. Sie hob auch hervor, dass Christen in Ländern, in denen es ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gibt, aufmerksam dafür sind, was mit ihren Steuergeldern zur Unterstützung von Krieg geschieht, und dass die Regierungen in einigen Fällen gegen sie geklagt haben (insbesonderee in den USA), weil sie sich aus Gewissengründen geweigert hatten, Steuern für den Krieg zu zahlen. Dieser Aspekt der Verweigerung aus Gewissengründen verdient weitere Untersuchungen und Aufmerksamkeit.
Die Dekade zur Überwindung von Gewalt bekräftigt die biblischen Grundlagen, wie sie insbesondere in der Bergpredigt zu finden sind: In den Seligpreisungen werden die Barmherzigen, die Friedfertigen und die Verfolgten gesegnet und Jesus lehrt, dass wir unsere Feinde lieben sollen. (mt 5, 6-9)
Deshalb fasst der Zentralausschuss des Ökumenischen Rates der Kirchen auf seiner Tagung vom 26. August – 2. September 2009 in Genf, Schweiz, folgenden Beschluss:
Der Zentralausschuss
A. bestätigt die bestehende grundsätzliche Haltung des ÖRK und bekräftigt seine Unterstützung für das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus religiösen, moralischen oder ethischen Gründen in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und anderen völkerrechtlichen Urkunden, da die Kirchen die Pflicht haben, diejenigen zu unterstützen, die sich weigern, an der Ausübung von Militärgewalt teilzunehmen.
B. ruft die ÖRK-Mitgliedskirchen auf, wenn immer sie dazu in der Lage sind, das Recht auf die Weigerung, Waffen zu tragen oder einzusetzen, zu bekräftigen und Kirchenmitglieder zu ermutigen, ebenfalls für dieses Recht einzutreten.
C. bedauert es, dass Männer, Frauen und Kinder in vielen Teilen der Welt von Regierungen wie auch nichtstaatlichen Truppen oder paramilitärischen Organisationen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden.
D. ermutigt die Mitgliedskirchen, ihre Regierungen und militärischen Organisationen aufzufordern, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht anzuerkennen und zu achten.
E. ruft die Kirchen auf, ihre Mitglieder in Situationen, in denen die Kirche bewaffnete Aktionen als rechtswidrig oder sittenwidrig ansieht, zur Kriegsdienstverweigerung zu ermutigen.
F. ermutigt die Kirchen, sich mit der Frage von Steuergeldern für militärische Ausgaben oder für Krieg sowie mit Alternativen zum Militärdienst auseinanderzusetzen.
G. ruft alle Christen auf, für den Frieden zu beten, auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten und den Frieden auf gewaltlosem Wege zu suchen.
Vorläufige Übersetzung aus dem Englischen, Sprachendienst, ÖRK
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Original:
http://www.oikoumene.org/en/resources/documents/central-committee/geneva-2009/reports-and-documents/report-on-public-issues/minute-on-the-right-of-conscientious-objection-to-military-service.html
Document date: 1.09.2009
Adopted
Minute on the right of conscientious objection to military service
The World Council of Churches (WCC) and other civil society organizations urged the United Nations in 1973 to recognize conscientious objection to military service as “a valid expression of the right of freedom of conscience” and make alternative means of service available to conscientious objectors. The Statement on the Question of Conscientious Objection to Military Service from 1973 says that the WCC and its partner organizations “believe that the time has come for the Commission (on Human Rights) to take a decisive step towards the international recognition of the right of conscientious objection to military service”. Four considerations were cited as a basis for that belief: growing concern among religious communities, respect for the right to freedom of thought and for the integrity of the individual, the role of youth in promoting peace, and the fact that the lack of alternatives to armed service leads to a waste of human resources and prison terms of young people with deeply held convictions.
Succeeding years have seen recognition granted in international forums and a UN covenant on civil and political rights. The ecumenical movement, through the Conciliar Process for Justice, Peace and the Integrity of Creation, leading up to the 1990, Seoul, Korea Convocation on JPIC, reaffirmed the right to conscientious objection. As a result, conscientious objection to military service in principle has reached new levels of protection under the freedoms of thought and religion, as well as freedom of conscience.
A report by the UN High Commissioner for Human Rights in 2006, however, revealed serious shortfalls in many countries in recognizing and exercising the right to conscientious objection to military service and found that conscientious objectors are often subject to penalization, discrimination and imprisonment. The WCC central committee then called for a study in the light of that report.
The WCC study shows that in many places churches face challenges of conscientious objection. Their responses include initiatives to support conscientious objectors in some countries. Three observations provide an overview of church positions on the issue: Historic Peace Churches strongly encourage their members to refuse participation in any military actions. Meanwhile, they respect the freedom of the individual decision. Other churches consider that both civilian service and military service may be Christian options. Finally, while many, and perhaps most churches, do not have an official position on the issue, the study found no evidence of these churches speaking against conscientious objection.
The study suggests that a consensus position among churches is to affirm the right of conscientious objection so that individuals who feel they cannot bear weapons for religious or other reasons of conscience should have the possibility to object without being submitted to discrimination or punishment.
It is also noted that in some countries where there is a right to conscientious objection to military service, some Christians have become sensitive to the use of their tax money for supporting war, and in some cases have faced government action against them because of their conscientious objection to paying for war. This development of conscientious objection deserves further study and consideration.
As the Decade to Overcome Violence affirmsthe biblical foundations, especially as expressed in the Sermon on the Mount: The merciful, the peacemakers and the persecuted are blessed in the Beatitudes; and Jesus teaches love even for one’s enemies (Matthew 5: 6-9).
Therefore, the central committee of the WCC, meeting in Geneva, Switzerland, 26 August – 2 September 2009:
A. Reiterates existing WCC policy and reaffirms its support for the human right of conscientious objection for religious, moral or ethical reasons in accordance with the Universal Declaration of Human Rights (1948) and other international laws, as churches have an obligation to support those who refuse to take part in violence.
B. Callsupon WCC member churches, wherever they are in a position to do so, to uphold the right of refusal to bear and use arms and to encourage church members to uphold that right as well.
C. Deplores the situation that men, women and children in many parts of the world are forced into armed service under governments and also under non-governmental forces or paramilitary organizations.
D. Encourages member churches to address their respective governments and military organizations to recognize and honour conscientious objection to military service as a human right under international law.
E. Calls upon churches to encourage their members to object to military service in situations when the church considers armed action illegal or immoral.
F. Encourages churches to study and address the issue of military or war taxes and of alternatives to military service.
G. Calls upon all Christians to pray for peace, abandon violence and seek peace through nonviolent means.
Full text of the 2009 study „The Right of Conscientious Objection to Military Service“, prepared for the WCC Central Committee by the office of the WCC Decade to Overcome Violence.
Das Recht zur Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissensgründen
Diese Studie* wurde vom Büro des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), Dekade zur
Überwindung von Gewalt, für das Zentralkomitee des Weltkirchenrats (Genf, 2009) erarbeitet.
Der Beschluss des Zentralkomitees vom 1. September 2009 ist im Anhang beigefügt.
* Übersetzung vom Englischen ins Deutsche: Angelika Müller-Knebel, Pastorin i.R., Bremen 2009/11
http://gewaltueberwinden.org/fileadmin/dov/files/wcc_resources/dov_documents/OeRKRechtzurVerweigerungMilitaerdienstausGewissensgruenden.pdf
07.06.2010
Renate.Sbeghen@wcc-coe.org
Sehr geehrte Frau Morgenstern,
Inzwischen habe ich eine Rückmeldung erhalten, dass der Beschluss des Zentralausschusses an alle Mitgliedskirchen zur Orientierung und Anwendung in ihren Kontexten gegangen ist.
Den Beschluss finden Sie hier in unserem Download-Bereich.
Einige Kirchen haben „workshops“ an der Internationalen Ökumenischen Friedenskonvokation im Mai 2011 vorgeschlagen, um sich dieses Themas anzunehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Renate Sbeghen, DOV/IEPC
ÖRK, Genf
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