Gemeinsam mit 27 weiteren Organisationen haben wir Forderungen für ein neues Rüstungsexport-Kontrollgesetz unterschrieben. Ein offener Brief war dazu vom Rüstungsinformationsbüro Freiburg / Aktion Aufschrei an die Mitglieder des Bundessicherheitsrats, den Bundeskanzler und die Fraktionsvorsitzenden gerichtet worden. Die Pressemitteilung kann hier gelesen und dort auch der offene Brief herunter geladen werden.
Nach Redaktionsarbeit für 30 Ausgaben der Friedenssteuer-Nachrichten hat Gertie Brammer die Redaktion an Klaus Waiditschka übergeben. Großen Dank, Gertie!
Die FN Nr. 61 behandeln mit dem Artikel “Das Recht, kein Verbrechen zu begehen” die Frage der Kriegsdienstverweigerung auf beiden Seiten des Russisch-Ukrainischen Krieges. Eine Reise nach Odessa, ziviler Widerstand gegen die Stationierung von Atomwaffen in Büchel, der Ria ins Gefängnis führte, und Fragen zu unserer Sicherheit sowie weitere Berichte machen Lust aufs Lesen.
Zum Download des Heftes geht es hier.
Wir Vorstände und Funktionsträger trafen uns zur Herbsttagung des Netzwerk Friedenssteuer in der sympathischen Jugendherberge Bad Hersfeld. Von Freitag 14. bis Sonntag 16. Oktober haben wir relevante Themen bearbeitet.
Samstagvormittag: Wie sieht die Bundeswehr ihren Auftrag, Frieden zu schaffen oder zu erhalten? Major G. Hohmann von der Hessischen Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr gab einen Einführungsvortrag und Auskunft. ‘Friedenserhaltende Einsätze sind nur bei vorhandenem Frieden möglich. Die Bundeswehr ist nur für die äußere Sicherheit zuständig’ waren Klarstellungen. Ein großer Personalstab sei für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit mit Behörden und Verwaltungen zuständig. Integrierte Sicherheit findet als Etat- und Ressortübergreifende Aktion statt, z. B. in Zusammenarbeit von Militär im Auslandseinsatz mit deutschen Botschaften, und ebenso Militärattachés mit dem Auswärtigen Amt. Internationale Kooperation: es gibt z. B. Ausbildungen auf Generalstabsebene, in die ausländische Soldaten auch aus nicht-demokratischen Staaten einbezogen sind, um ethische Prinzipien zu vermitteln.
Stefan Brües vom BSV stellte zivile – also nicht-militärische – Verteidigung vor am Beispiel des erfolgreichen Ruhrkampfes 1923 gegen die massiven Reparationsforderungen Belgiens und soziale Verteidigung im Balkan während des 2. Weltkriegs vor sowie die Nash Dom – Bürgerrechtsbewegung in der Ukraine.
Wir sehen unseren Einsatz klar als nicht-militärische Option mit Menschen, die Waffengewalt ablehnen, und stehen damit generell auch gegen Rüstungsexporte.
Weitere Themen waren die Vorstellung einer noch zu präzisierenden Online-Petition für Zivilsteuer, engere Zusammenarbeit mit dem BSV, Haushaltsplan 2023 u.a. Beschlüsse sind dem Protokoll zu entnehmen, das angefordert werden kann bei Hannelore Morgenstern – siehe unter Kontakte.
Es hat doch geklappt trotz kurzer Vorlaufzeit: Jan Birk, Wolfgang Steuer und Beate Körsgen (Mainz, Versöhnungsbund) als Gast auf der Bühne haben auf dem einzigen politischen Festival in Deutschland ein Podium mit Publikumsdialog ausgerichtet. Thema war “Umsteuern für Frieden”, das passte ja gut zum Motto Gegensteuern des diesjährigen (48.) Open-Ohr-Festivals.
Nach kurzer Vorstellungsrunde führte Jan in unser Anliegen und Ziel ein: Wahlfreiheit für jeden Menschen, seine Steuerzahlung für alle üblichen, oder exclusiv nur für zivile Aufgaben des Staates zu entrichten – etwa durch eine Klausel auf der Steuererklärung. Manches könnte sich dadurch verändern, ja verbessern für Bildung, Gesundheits- und soziale Vorsorge, Umwelt, Klimaschutz usw. Von den etwa 30 Hörern kamen einige engagierte Anfragen, die vom Podium beantwortet wurden, etwa zur Gewissensbelastung und der früher praktizierten sog. Gewissensprüfung bei der Kriegsdienstverweigerung. Insbesondere zwei DFG-VK Mitglieder beteiligten sich lebhaft an der Diskussion. www.openohr.de
Auch Militärsteuerverweigerer nehmen selbstverständlich an Ostermärschen teil. Denn der uralte Ruf nach Frieden braucht Menschen, die sich engagieren gegen Militarisierung unserer Gesellschaft, gegen die komplette Finanzierung von Rüstung, Militär und Kriegsbeteiligung durch uns normale Bürger, gegen die Bevormundung durch mehr oder weniger unabhängige Politiker.
Köln – Matthias Engelke auf dem PodiumBregenz: Bodensee-Friedensweg
In Köln nahm Hannelore Morgenstern, Vorstand im Netzwerk Friedenssteuer, an der Ostermarsch-Manifestation teil, in Bregenz Wolfgang Steuer mit Ehefrau und Freunden am Friedensweg der drei Länder Österreich – Schweiz – Deutschland. Hörenswert: der Vortrag von Lea Suter vom Forum für Friedenskultur Ilanz (CH) über “Gesellschaftlicher und politischer Frieden” durch moderierte gewaltfreie Konfliktlösung. Hierzu die Aufzeichnung des Vortrags auf ihrer Website www.peaceprints.ch
Etwa 300 Teilnehmer waren gekommen, um ein deutliches Zeichen zu setzen und den Vorträgen zu lauschen.
In Köln war der Demonstrationszug am Denkmal für Deserteure und Opfer des NS-Regimes gestartet und zog zum Dom. Dort konnte man als Redner Pfarrer Matthias Engelke hören, der seit Langem dem Deutschen Zweig des Internat. Versöhnungsbundes angehört und z. B. die jährliche Fastenaktion im Juli bis August gegen die atomare Gefahr leitet. Weiter wandten sich mit Ansprachen an die Teilnehmer: die Vorsitzende des Kölner Friedensforum Elvira Högemann, Eva Aras als Vorsitzende der Städtepartnerschft Köln-Wolgograd, Kathrin Vogler von der Partei Die Linke, der Münsteraner OB. Allen gemeinsam war die Forderung, Gespräche statt Waffen sprechen zu lassen und eine gemeinsame Sicherheitsstruktur (Gemeinsames Haus Europa) mit EU und Russland aufzubauen. Etwa im Rahmen der OSZE und der UN, die gestärkt werden müssen an Stelle der einseitigen Militärbündnisse.
Berichte und Fotos von Kölner Ostermarsch sind hier veröffentlicht. Zum Youtube des Kölner Ostermarsches: https://www.youtube.com/watch?v=KU6ZS3DzHog (Fridays for Future, Kathrin Vogler u.a.). Bericht beim Autor.
Vortrag von Lea Suter, erfahrene internat. Mediatorin aus Bern, in Bregenz: www.peaceprints.ch Wolfgang Steuer
Mitglieder unserer ökumenischen AG ‘Steuern zu Pflugscharen’ haben kürzlich einige Briefe an Menschen in Kirchenleitungen, Bischöfe, Präses von Landessynoden etc. geschrieben. Der Musterbrief ist hier bereit zum Herunterladen und Ergänzen mit Adresse, Absender, Datum und, sofern möglich, auch eigenen persönlichen Ergänzungen – z. B. Hinweis auf frühere Kontakte. Zweck: Unterstützung einer Zivilsteuer-Regelung durch Kirchen, Vorbereitung einer Synoden-Entscheidung. Bitte informiert anschließend Hannelore <Morgenstern[at]Friedenssteuer.de> von der Ökum. AG SzP, danke!
Menschen im Netzwerk Friedenssteuer können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, Steuern zu zahlen, die für Militär, Rüstung und sogar Krieg verwendet werden.
Wir wollen nicht weniger Steuern zahlen, sondern das Recht bekommen, zwischen „Militärsteuer“ und „Zivilsteuer“ zu wählen. Das Grundgesetz garantiert die Gewissensfreiheit (Art. 4, 1)1 und Befreiung vom Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4, 3)2. Wir wollen analog die Befreiung vom Kriegsdienst mit unserem Steuergeld!
Um auch in diesem grundlegenden Punkt die Gewissensfreiheit zu verwirklichen, haben wir den Entwurf eines Zivilsteuergesetzes erarbeiten lassen. Danach werden alle Kosten für Verteidigung, Rüstung, damit verbundener Forschung etc. in einem Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“3 zusammengefasst. Den allgemeinen Haushalt – ohne den bisherigen Verteidigungshaushalt – nennt unser Gesetzentwurf „Zivilhaushalt“. Die Steuerzahlenden sollen bei ihrer Steuererklärung wählen, ob ihr Steuergeld ausschließlich in den Zivilhaushalt fließt, oder wie bisher in beide Haushaltsteile. Zwei fachjuristische Gutachten bestätigen die Verfassungskonformität und Durchführbarkeit unseres Zivilsteuergesetzes. Übersicht: Entstehung der Zivilsteuer-Forderung – Umsetzbarkeit – frühere Gesetzesvorlagen – Steuermodelle in anderen Ländern – Mitmachen – Materialliste
Entstehung des Zieles einer demokratischen Zivilsteuer-Regelung
Seit Anfang der 1980er Jahre empfinden Menschen der Friedensbewegung, dass protestieren gegen Missstände wie die atomare Bedrohung beidseits des Eisernen Vorhangs nicht ausreicht. Wer den Wehr- und Kriegsdienst ablehnte, wollte auch diese Dienste und die Ausbildung an Waffen zu Soldaten nicht finanzieren. Dafür legten viele Menschen ihren Finanzämtern Anträge auf Erlass des Rüstungsanteils ihrer Steuern vor, klagten nach Ablehnung ihres Antrags vor einem Finanzgericht, manche gingen weiter bis zum Bundesfinanzhof oder reichten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein. Die Gewissensbelastung wurde von vielen Richtern erkannt und bestätigt, der Sonderweg einer Umwidmung des Rüstungsanteils – damals circa 25 % der Einkommensteuern – für zivile Zwecke jedoch immer abgelehnt. Deshalb schlug man bald den politischen Weg mit Formulierung eines Zivilsteuergesetz-Entwurfs ein.
Grundgesetzkonformität und Umsetzbarkeit einer Zivilsteuer-Regelung
Prof. Dr. Andreas Fisahn stellt in einem Gutachten fest, dass unser Gesetzentwurf nicht gegen Artikel unseres Grundgesetzes verstößt. Selbst das Budgetrecht des Parlaments bei der Festlegung der Steuerausgaben steht nicht über dem Recht eines einzelnen Menschen, gemäß seinem Gewissen zu handeln, wie es in Art. 4 Abs. 1 festgeschrieben ist. Prof. Dr. Dirk Löhr bestätigt in seinem Gutachten die Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfs von 2011 und Kosten der Anwendung, die ähnlich liegen wie die Erhebung von Kirchensteuern für eine der beiden Volkskirchen. Auch andere Juristen stimmen dem zu, so Dr. jur. Ulrich K. Preuß (1984) und Jan Pieter Naujok (2004).
Eingebrachte Gesetzesvorlagen 1. Gesetz zur Errichtung und Finanzierung eines Friedensfonds (Bundestagsdrucksache Nr. 10/5420 (PDF; 273 kB), 29. April 1986), 2. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 11/8393 (PDF; 349 kB), 31. Oktober 1990), 3. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 12/74 (PDF; 424 kB), 4. Februar 1991), 4. Gesetz zur Verfassungsreform (Bundestagsdrucksache Nr. 12/6686 (PDF; 751 kB), 27. Januar 1994). Diese Gesetzentwürfe waren jeweils von Parlamentariern der Grünen und einzelner weiterer MdB eingebracht, aber leider nicht bis zur Abstimmung diskutiert worden.
Modelle in anderen Ländern
In Spanien, Italien, Ungarn und Island gibt es die sog. Mandatssteuer mit der Wahlmöglichkeit, einen Teil der persönlichen Steuern für religiöse, kulturelle oder humanitäre Zwecke zu bestimmen. In manchen Ländern gibt es kein eigenes Militär, das über Steuern finanziert werden müsste, z. B. in Costa Rica.
Wege zum Ziel
Wir erhoffen uns von weiteren Klagen vor Finanzgerichten ein abweichendes Urteil, das der Gewissensbelastung des Klägers Priorität gegenüber der Abgabenordnung der Finanzbehörde einräumt. So wird eine Härtefallregelung mit Steuerstundung oder -erlass bisher nur aus wirtschaftlichen, nicht aber aus ethischen Gründen angewandt. Der 2011 erstellte Entwurf eines Zivilsteuergesetzes braucht eine interparlamentarische Gruppe von MdB, die es zur Abstimmung bringen können – also viel Lobbyarbeit. Ein dazu 2010 gestarteter Anlauf braucht eine wirkungsvolle Wiederholung!
Mitmachen
Unsere Forderung kann man unterschreiben und weiter tragen, dazu Material herunterladen oder bestellen, evtl. eine Referentin oder Referenten für eine Vorstellung einladen – siehe Kontakte – sich zur Jahrestagung einfinden, zurzeit eine Petition bei Change.org unterzeichnen, bei Veranstaltungen Flyer etc. verteilen, selbst einen Finanzamt-Antrag stellen oder gegen die militärische Verwendung eigener Steuerzahlungen klagen. Für Lobbyarbeit bei Parteien kann ein Unterstützungsantrag an den Orts- oder Kreisverein einer Partei herunter geladen und dorthin adressiert werden. Kirchlich orientierte Menschen sind gerne im AK „Steuern zu Pflugscharen“ willkommen und können einen Antrag auf Unterstützung von Zivilsteuer an ihre Kreis- oder Landessynode richten.
Literaturhinweise Gewissensfreiheit und Steuerpflicht: Über die Bedeutung des Grundrechts der Gewissensfreiheit im Steuerrecht | Naujok, Dr. Jan-Pieter | 2003 | ISBN: 9783936749885
Was gehört dem Kaiser? Das Problem der Kriegssteuern | Wolfgang Krauß Hrsg. | 1984 | ISBN 3-88744-003-X kann von uns bezogen werden siehe Materialliste – oder hier herunterladen. Fußnoten [1] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949) Art. 4 Abs. 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ [2] GG Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“. [3] Bei Sondervermögen des Bundes handelt es sich um abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit eigener Wirtschaftsführung. Erläuterungen bei Wikipedia.
Tragen Sie unseren Schritt in kritischer Solidarität mit, und treffen Sie eine persönliche Entscheidung über Ihre Haltung zu militärischer Gewalt
Machen Sie sich sachkundig: Wir schicken Ihnen gern Info-Material und Literatur
Gehen Sie den Rechtsweg und nutzen Sie dabei die Erfahrungen aus dem bundesweiten Netzwerk Friedenssteuer!
Verweigern Sie einen symbolischen oder anderen Betrag Ihrer Lohn- der Einkommensteuern
Besuchen Sie unsere Tagungen und regionalen Treffen -> Adressen
Informieren Sie Freundinnen und Freunde mit Hinweis auf diese Internetseite
Melden Sie sich zum Bezug unserer Friedenssteuer-Nachrichten an -> bitte lesen und weiter geben
Spenden Sie einmalig oder regelmäßig, um unsere Arbeit zu unterstützen
Unterschrift – Ihre Unterstützung für unser Anliegen …
Neue Flyer zu den Themen “Militär&Umwelt” und “Militärausgaben 2020” finden Sie jetzt in unserem Download-Bereich.
Im Herbst 2019 haben wir einen Handzettel Kein Geld für Krieg und Umweltzerstörungerstellt und verteilt. Die Belastung von Mensch, Umwelt und Klima durch Militäraktivitäten in Friedens- und Kriegszeiten sind enorm! Wir setzen uns dafür ein, das verschwendete Geld sinnvoll – sozial, zugunsten aller Menschen und der Umwelt – einzusetzen.
Wie hoch die Belastung jedes einzelnen Bürgers unseres Landes durch Steuern ist, die fürs Militär ausgegeben werden, stellt das Faltblatt Militärausgaben – Bundeshaushalt 2020dar. Jeweils unter “Downloads/Unterschriftenlistern und Flyer” zu finden.
Beide Blätter können zum Verteilen bestellt werden bei <brammer[ät]friedenssteuer.de>.
Jeder Leser*in ist eingeladen, für World Beyond War eine weltweite Petition zu unterschreiben auf der Plattform ‘The Action Network’. Die Petition betrifft genau unser Anliegen. Sie lautet:
„Das Recht auf Kriegsverweigerung aus Gewissensgründen muss auch das Recht umfassen, nicht andere Menschen dafür zu bezahlen, dass sie Krieg führen oder sich auf den Krieg vorbereiten. Steuergesetze müssen so gestaltet werden, dass sie dieses Recht widerzuspiegeln. Wir wollen hier Unterschriften aus der ganzen Welt sammeln, um diese Position zu unterstützen“.
Ebenfalls wird World Beyond War ihre Liste der aktiven Organisationen verschiedener Länder und der Zivil-Gesetzesentwürfe aktualisieren, die diese Agenda voranbringen.
Auf dieser Website sind bereits festgehalten: die Gesetze, Organisationen sowie nützliche Information von Kanada, USA, UK, Deutschland, und von CPTI.
Alles zu finden unter: https://actionnetwork.org/petitions/people-who-oppose-war-must-not-be-compelled-to-pay-for-war?
In der rechte Spalte kann die Petition unterschrieben werden. Dazu müssen Vor- und Nachname, Email und Postleitzahl mit Land vermerkt werden. Es besteht ferner die Möglichkeit für einen Kommentar (kann auch in Deutsch geschrieben werden).
Wer nach dem Unterzeichnerfeld die Zeile ‚Edit Subscription Preferences = Abonnementeinstellungen bearbeiten‘ anklickt, wird laufend Informationen von World Beyond War/USA erhalten.
Freude und Ermutigung beim Lesen und Aktivwerden wünscht
Wolfgang Steuer
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