Kurzbericht “Günther Lott gegen Finanzamt Sinsheim wegen Stundung der Einkommenssteuer”
Finanzgericht Baden-Württemberg, Stuttgart, 6.6.11
Ein hochmoderner Bürobau in Stuttgarts Innenstadt. Sitzungssaal in der 8. Etage, alles sehr großzügig und hell, viel Glas rundum mit schöner Aussicht über Stuttgarts Dächer und Umgebung.
Günther Lotts Einlassung vor Gericht:
2011-06-06_guenther-lott-finanzgericht.pdf
- Das Gericht: wie üblich drei hauptamtliche und zwei ehrenamtliche RichterInnen
- Der Kläger: Günther Lott (Rauenberg)
- Seine Anwältin: Susanne Besendahl (Freiburg)
- Die Beklagte: Finanzamt Sinsheim
- Die Öffentlichkeit: Martin Voigt (Freiburg) und Sepp Rottmayr (Vagen), denen ich besonders dankbar bin für ihr Kommen.
Die Verhandlung verlief ruhig. Alle hatten ausführlich Gelegenheit, ihren jeweiligen Standpunkt darzulegen. Susanne Besendahl sprach knapp fünfzehn, Günther sieben Minuten. Der versitzende Richter bewies mit einer seiner Fragen (Woher wissen Sie denn. dass ausgerechnet Ihr Geld in die Rüstung fließt?”) nicht gerade vertiefte Sachkenntnis, machte aber auch nicht den Eindruck, etwa naive oder gar bewusst verharmlosende Fangfragen stellen zu wollen. Am interessiertesten wirkte eine der ehrenamtlichen Richterinnen, die konkret nach dem Inhalt des Zivilsteuergesetz-Entwurfs fragte (“Wie soll das denn aussehen”?). Ich konnte den Inhalt kurz zusammengefasst vortragen und Susanne Besendahl übergab den gedruckten Entwurf zu den Prozessakten.
Das Urteil war wie Dutzende seit Jahren vorher: Die Klage wird abgewiesen Revision nicht zugelassen. Wer eine Kopie haben möchte, kann sich gerne bei mir melden.
Kleine Ermutigung einen Tag später: Aus “einschlägigen Kreisen” war zu erfahren dass es vor der Urteilsfindung eine ausführlichere Diskussion unter den Richterinnen gab, von denen mindestens eine sich besonders beeindruckt zeigte von der Thematik.
Also geht’s weiter wie gehabt:
Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde, ggf. europäisches Gericht “Der stete Tropfen…….” – auf jeden Fall: We shall overcome !
Günther Lott