Friedenspreis an Gertrud Nehls – Hagen 20. August 2022

Unsere engagierte Mitstreiterin Gertrud Nehls erhielt am Samstag 20. August 2022 in Hagen den Fritz-und-Ingeborg-Küster Friedenspreis für ihr jahrzehntelanges Engagement  für Asylsuchende als auch für ihr konsequentes Eintreten für eine Zivilsteuer-Regelung. Gertrud ist Mitglied im Netzwerk Friedenssteuer und hat bis zum Finanzgericht für eine Zivilsteuer-Regelung gestritten, die ihr Steuerzahlungen nur für zivile Zwecke ermöglichen soll. Das wurde leider vom Richter abgelehnt.  

Auf einer Reise in den Irak hatte Gertrud zudem die verheerenden Folgen des Einsatzes von Uranmunition als auch der US-Sanktionen auf alle Bereiche des Zivillebens inkl. völlig darniederliegender Versorgung von Kleinkindern in Kliniken gesehen. – Ihr konsequentes Eintreten für eine gewaltfreie Lebensweise wird nun durch diesen Friedenspreis honoriert.

Foto: Gertrud Nehls nach der Preisverleihung  mit Friedenssteuer-Freunden

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Podium “Umsteuern für Frieden” beim Open Ohr Festival am 4.06.2022 auf der Mainzer Zitadelle

Es hat doch geklappt trotz kurzer Vorlaufzeit: Jan Birk, Wolfgang Steuer und Beate Körsgen (Mainz, Versöhnungsbund) als Gast auf der Bühne haben auf dem einzigen politischen Festival in Deutschland ein Podium mit Publikumsdialog ausgerichtet. Thema war “Umsteuern für Frieden”, das passte ja gut zum Motto Gegensteuern des diesjährigen (48.) Open-Ohr-Festivals.

Nach kurzer Vorstellungsrunde führte Jan in unser Anliegen und Ziel ein: Wahlfreiheit für jeden Menschen, seine Steuerzahlung für alle üblichen, oder exclusiv nur für zivile Aufgaben des Staates zu entrichten – etwa durch eine Klausel auf der Steuererklärung. Manches könnte sich dadurch verändern, ja verbessern für Bildung, Gesundheits- und soziale Vorsorge, Umwelt, Klimaschutz usw.
Von den etwa 30 Hörern kamen einige engagierte Anfragen, die vom Podium beantwortet wurden, etwa zur Gewissensbelastung und der früher praktizierten sog. Gewissensprüfung bei der Kriegsdienstverweigerung. Insbesondere zwei DFG-VK Mitglieder beteiligten sich lebhaft an der Diskussion.
www.openohr.de

 

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Ostermarsch ’22 Köln, Friedensweg ’22 Bregenz

Auch Militärsteuerverweigerer nehmen selbstverständlich an Ostermärschen teil. Denn der uralte Ruf nach Frieden braucht Menschen, die sich engagieren gegen Militarisierung unserer Gesellschaft, gegen die komplette Finanzierung von Rüstung, Militär und Kriegsbeteiligung durch uns normale Bürger, gegen die Bevormundung durch mehr oder weniger unabhängige Politiker.

Köln – Matthias Engelke auf dem Podium
Bregenz: Bodensee-Friedensweg

In Köln nahm Hannelore Morgenstern, Vorstand im Netzwerk Friedenssteuer, an der Ostermarsch-Manifestation teil, in Bregenz Wolfgang Steuer mit Ehefrau und Freunden am Friedensweg der drei Länder Österreich – Schweiz – Deutschland. Hörenswert: der Vortrag von Lea Suter vom Forum für Friedenskultur Ilanz (CH) über “Gesellschaftlicher und politischer Frieden” durch moderierte gewaltfreie Konfliktlösung. Hierzu die Aufzeichnung des Vortrags auf ihrer Website www.peaceprints.ch
Etwa 300 Teilnehmer waren gekommen, um ein deutliches Zeichen zu setzen und den Vorträgen zu lauschen.
In Köln war der Demonstrationszug am Denkmal für Deserteure und Opfer des NS-Regimes gestartet und zog zum Dom. Dort konnte man als Redner Pfarrer Matthias Engelke hören, der seit Langem dem Deutschen Zweig des Internat. Versöhnungsbundes angehört und z. B. die jährliche Fastenaktion im Juli bis August gegen die atomare Gefahr leitet. Weiter wandten sich mit Ansprachen an die Teilnehmer: die Vorsitzende des Kölner Friedensforum Elvira Högemann, Eva Aras als Vorsitzende der Städtepartnerschft Köln-Wolgograd, Kathrin Vogler von der Partei Die Linke, der Münsteraner OB. Allen gemeinsam war die Forderung, Gespräche statt Waffen sprechen zu lassen und eine gemeinsame Sicherheitsstruktur (Gemeinsames Haus Europa) mit EU und Russland aufzubauen. Etwa im Rahmen der OSZE und der UN, die gestärkt werden müssen an Stelle der einseitigen Militärbündnisse.
Berichte und Fotos von Kölner Ostermarsch sind hier veröffentlicht. Zum Youtube des Kölner Ostermarsches: https://www.youtube.com/watch?v=KU6ZS3DzHog (Fridays for Future, Kathrin Vogler u.a.). Bericht beim Autor.
Vortrag von Lea Suter, erfahrene internat. Mediatorin aus Bern, in Bregenz:  www.peaceprints.ch
Wolfgang Steuer 

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Unsere Briefmarke – Neuauflage mit 85 Ct-Wert / Friedenssteuer Nachrichten Nr. 60 – erschienen / Jahrestagung fand vom 4. bis 6.03.2022 statt / Reader erschienen

 

 

 

 

Unsere X-te Auflage von Briefmarken (Gesamtauflage = 71.000) erschien zum 1.01.2022 mit dem Postwert von 0,85 €. Die Marken  sind zum gleichen Preis wie bisher erhältlich (1 Euro pro Marke). 
Die Marken bieten sich außer zum Frankieren dazu an, einem Brief an Adressaten wie etwa MdB, Finanzamt- oder sonstigen Behörden beigelegt zu werden. Vielleicht mit einem Vermerk wie kleine Aufmerksamkeit. Man will ja niemanden bestechen…
Die Marken bieten wir auf Bögen mit 20 Stück an. Leider verlangt die Bundesdruckerei erhebliche Druckkosten, sodass wir beim Verkauf für 1 Euro pro Marke noch ein wenig drauflegen müssen. Doch wollten wir den Kaufpreis so belassen wie bisher.
Lieber wäre uns ja eine Senkung des Verteidigungsetats zugunsten sozialer Aufgaben und auch günstigerer Druckkosten gewesen!
Bestellung bei Gertie Brammer, Lina Hoffmann, oder Martin Rambow. Versand per Einschreiben mit Rechnung.

Seit Juli kann unser neuer Reader hier herunter geladen oder bei Gertie Brammer bestellt werden. Das A5-Heft enthält die wichtigsten Inhalte wie theologische und juristische Begründung einer Zivilsteuer-Regelung, wie kann sie funktionieren, mit Erläuterung in Bildern u.a.  

Im Februar ist  die neue Ausgabe unserer Friedenssteuer Nachrichten – FN 60 – erschienen. Das Heft kann hier herunter geladen werden zum Lesen und Speichern. Ganz großer Dank an unsere langjährige Redakteurin Gertie Brammer, die alle Ausgaben seit der Nr. 30 erstellt hat!

Unsere öffentliche Jahrestagung und Mitgliederversammlung fand online vom 4. 03. abends bis zum 6.03. mittags statt. Fürs Protokoll melde man sich bitte per Mail an unseren Vorsitzenden Jan Birk:  birk[at]friedenssteuer.de

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Der Jahresüberblick ’21 in Corona-Zeiten

Wir konnten dieses Jahr zwei Treffen für durchführen: am … eine Videokonferenz, da die Pandemieregelungen keine andere Möglichkeit zuließen. Am 29. bis 31. Oktober jedoch trafen wir uns in der Göttinger Jugendherberge zur regulären Jahrestagung und Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung.

Unser Vorstand hat Verbindung aufgenommen zu Peace for Future – einer Gruppe innerhalb der Kampagne des Szenario Sicherheit neu denken. Wir versuchen, einen ihrer Repräsentanten für unsere Jahrestagung 2022 – vom 4. – 6. März in Bad Hersfeld – zu gewinnen. Zudem unterstützen wir die Kampagne Sicherheit neu denken, in der Zivilsteuer eine wichtige Rolle spielen kann – siehe die Visionen für das Jahr 2023 im Ablauf des Szenarios. Hierzu wünschen wir uns Unterstützung  über unsere Gruppe hinaus, damit schließlich jeder Mensch sich wirksam gegen Krieg einsetzen kann.

  • Olga Goldschmidt aus Jena berichtete über das Thüringer Netzwerk Rüstungskonversion und andere Aktivitäten.
  • im Juni/Juli wurden 20 Kirchen-Lobby-Briefe geschrieben; wir bekamen 6 Reaktionen. Selbst die Evang. Landeskirchen ‚Auf dem Weg des gerechten Friedens‘ können sich bisher noch nicht zur Unterstützung einer Zivilsteuer-Regelung aufraffen trotz ihrer mehrfach bekundeten Friedensabsichten.
    Auskünfte dazu bei Hannelore Morgenstern -> Morgenstern[at]friedenssteuer.de
  • Es gibt noch einen kleinen Bestand an 80er-Briefmarken (Marke individuell) mit unserem Leitsatz. Die FS-Briefmarke gilt auch 2022 mit einer zusätzlichen 5 Ct-Marke für Briefe (Porto 85 Ct.). Gut geeignet für Briefe an Freunde, Behörden, Politiker u.a. Bestellung bei z. B. Gertie -> Brammer[at]friedenssteuer.de
  • Derzeit in Arbeit sind: ein neues Video zur Darstellung des fälligen Zivilsteuergesetzes, die Sammlung theologischer Argumente für das ZStG und die Intensivierung von Vernetzung und Kooperation mit anderen Friedensorganisationen.

“Ich wünsche allen Gesegnete Weihnachten, einen guten Rutsch ins Neues Jahr und bleiben Sie gesund in diesen jecken Zeiten”, schreibt Hannelore Morgenstern, stellv. Vorsitzende

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Jetzt aktiv werden – gerne!

Mitglieder unserer ökumenischen AG ‘Steuern zu Pflugscharen’ haben kürzlich einige Briefe an Menschen in Kirchenleitungen, Bischöfe, Präses von Landessynoden etc. geschrieben. Der Musterbrief ist hier bereit zum Herunterladen und Ergänzen mit Adresse, Absender, Datum und, sofern möglich, auch eigenen persönlichen Ergänzungen – z. B. Hinweis auf frühere Kontakte.
Zweck: Unterstützung einer Zivilsteuer-Regelung durch Kirchen, Vorbereitung einer Synoden-Entscheidung.
Bitte informiert anschließend Hannelore <Morgenstern[at]Friedenssteuer.de> von der Ökum. AG SzP, danke!

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Was wollen wir im Netzwerk Friedenssteuer erreichen?

Menschen im Netzwerk Friedenssteuer können es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, Steuern zu zahlen, die für Militär, Rüstung und sogar Krieg verwendet werden.

Wir wollen nicht weniger Steuern zahlen, sondern das Recht bekommen, zwischen „Militärsteuer“ und „Zivilsteuer“ zu wählen. Das Grundgesetz garantiert die Gewissensfreiheit (Art. 4, 1)1 und Befreiung vom Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4, 3)2. Wir wollen analog die Befreiung
vom Kriegsdienst mit unserem Steuergeld!

Um auch in diesem grundlegenden Punkt die Gewissensfreiheit zu verwirklichen, haben wir den Entwurf eines Zivilsteuergesetzes erarbeiten lassen. Danach werden alle Kosten für Verteidigung, Rüstung, damit verbundener Forschung etc. in einem Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“3 zusammengefasst.  Den allgemeinen Haushalt – ohne den bisherigen  Verteidigungshaushalt – nennt unser Gesetzentwurf „Zivilhaushalt“. Die Steuerzahlenden sollen bei ihrer Steuererklärung wählen, ob ihr Steuergeld ausschließlich in den Zivilhaushalt fließt, oder wie bisher in beide Haushaltsteile.  Zwei fachjuristische Gutachten bestätigen die Verfassungskonformität und Durchführbarkeit unseres Zivilsteuergesetzes.  
Übersicht: Entstehung der  Zivilsteuer-Forderung  – Umsetzbarkeit – frühere Gesetzesvorlagen – Steuermodelle in anderen Ländern – Mitmachen – Materialliste

Entstehung des Zieles einer demokratischen Zivilsteuer-Regelung

Seit Anfang der 1980er Jahre empfinden Menschen der Friedensbewegung, dass protestieren gegen Missstände wie die atomare Bedrohung beidseits des Eisernen Vorhangs nicht ausreicht. Wer den Wehr- und Kriegsdienst ablehnte, wollte auch diese Dienste und die Ausbildung an Waffen zu Soldaten nicht finanzieren. Dafür legten viele Menschen ihren Finanzämtern Anträge auf Erlass des Rüstungsanteils ihrer Steuern vor, klagten nach Ablehnung ihres Antrags vor einem Finanzgericht, manche gingen weiter bis zum Bundesfinanzhof oder reichten in Karlsruhe  Verfassungsbeschwerde ein. Die Gewissensbelastung wurde von vielen Richtern erkannt und bestätigt, der Sonderweg einer Umwidmung des Rüstungsanteils – damals circa 25 % der Einkommensteuern – für zivile Zwecke jedoch immer abgelehnt. Deshalb schlug man bald den politischen Weg mit Formulierung eines Zivilsteuergesetz-Entwurfs ein.

Grundgesetzkonformität und Umsetzbarkeit einer Zivilsteuer-Regelung

Prof. Dr. Andreas Fisahn stellt in einem Gutachten fest, dass unser Gesetzentwurf nicht gegen Artikel unseres Grundgesetzes verstößt. Selbst das Budgetrecht des Parlaments bei der Festlegung der Steuerausgaben steht nicht über dem Recht eines einzelnen Menschen, gemäß seinem Gewissen zu handeln, wie es in Art. 4 Abs. 1 festgeschrieben ist.
Prof. Dr. Dirk Löhr bestätigt in seinem Gutachten die Umsetzbarkeit des Gesetzentwurfs von 2011 und Kosten der Anwendung, die ähnlich liegen wie die Erhebung von Kirchensteuern für eine der beiden Volkskirchen. Auch andere Juristen stimmen dem zu, so Dr. jur. Ulrich K. Preuß (1984) und Jan Pieter Naujok (2004).

Eingebrachte Gesetzesvorlagen
1. Gesetz zur Errichtung und Finanzierung eines Friedensfonds (Bundestagsdrucksache Nr. 10/5420 (PDF; 273 kB), 29. April 1986),
2. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 11/8393 (PDF; 349 kB), 31. Oktober 1990),
3. Gesetz zur Befreiung von Militärsteuern (Bundestagsdrucksache Nr. 12/74 (PDF; 424 kB), 4. Februar 1991),
4. Gesetz zur Verfassungsreform (Bundestagsdrucksache Nr. 12/6686 (PDF; 751 kB), 27. Januar 1994).  Diese Gesetzentwürfe waren jeweils von Parlamentariern der Grünen und einzelner weiterer MdB eingebracht, aber leider nicht bis zur Abstimmung diskutiert worden.

Modelle in anderen Ländern

In Spanien, Italien, Ungarn und Island gibt es die sog. Mandatssteuer mit der Wahlmöglichkeit, einen Teil der persönlichen Steuern für religiöse, kulturelle oder humanitäre Zwecke zu bestimmen. In manchen Ländern gibt es kein eigenes Militär, das über Steuern finanziert werden müsste, z. B. in Costa Rica.

Wege zum Ziel

Wir erhoffen uns von weiteren Klagen vor Finanzgerichten ein abweichendes Urteil, das der Gewissensbelastung des Klägers Priorität gegenüber der Abgabenordnung der Finanzbehörde einräumt. So wird eine Härtefallregelung mit Steuerstundung oder -erlass bisher nur aus wirtschaftlichen, nicht aber aus ethischen Gründen angewandt.
Der 2011 erstellte Entwurf eines Zivilsteuergesetzes braucht eine interparlamentarische Gruppe von MdB, die es zur Abstimmung bringen können – also viel Lobbyarbeit. Ein dazu 2010 gestarteter Anlauf braucht eine wirkungsvolle Wiederholung!

Mitmachen

Unsere Forderung kann man unterschreiben und weiter tragen, dazu Material herunterladen oder bestellen, evtl. eine Referentin oder Referenten für eine Vorstellung einladen – siehe Kontakte – sich zur Jahrestagung einfinden, zurzeit eine Petition bei Change.org unterzeichnen, bei Veranstaltungen Flyer etc. verteilen, selbst einen Finanzamt-Antrag stellen oder gegen die militärische Verwendung eigener Steuerzahlungen klagen. Für Lobbyarbeit bei Parteien kann ein Unterstützungsantrag an den Orts- oder Kreisverein einer Partei herunter geladen und dorthin adressiert werden.
Kirchlich orientierte Menschen sind gerne im AK „Steuern zu Pflugscharen“ willkommen und können einen Antrag auf Unterstützung von Zivilsteuer an ihre Kreis- oder Landessynode richten.

Literaturhinweise
Gewissensfreiheit und Steuerpflicht: Über die Bedeutung des Grundrechts der Gewissensfreiheit im Steuerrecht | Naujok, Dr. Jan-Pieter | 2003 | ISBN: 9783936749885

Das Recht der Steuerverweigerung aus Gewissensgründen |Tiedemann, Prof. Dr. Paul | 1991|Georg Olms Verlag Hildesheim | ISBN 3-487-09486-X

Was gehört dem Kaiser? Das Problem der Kriegssteuern | Wolfgang Krauß Hrsg. | 1984 | ISBN 3-88744-003-X  kann von uns bezogen werden siehe Materialliste – oder hier herunterladen.
Fußnoten
[1] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949) Art. 4 Abs. 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
[2] GG Art. 4 Abs. 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“.
[3] Bei Sondervermögen des Bundes handelt es sich um abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit eigener Wirtschaftsführung. Erläuterungen bei Wikipedia.

Zivilsteuergesetz einfach erklärt – Download hier

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Mitmachen –

Mitmachen

Wenn Sie mitmachen wollen:

Tragen Sie unseren Schritt in kritischer Solidarität mit, und treffen Sie eine persönliche Entscheidung über Ihre Haltung zu militärischer Gewalt
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Informieren Sie Freundinnen und Freunde mit Hinweis auf diese Internetseite
Melden Sie sich zum Bezug unserer Friedenssteuer-Nachrichten an -> bitte lesen und weiter geben
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Kirchen und Zivilsteuer


Steuern zu Pflugscharen

Der Slogan “Schwerter zu Pflugscharen” ist neben „Frieden schaffen ohne Waffen“ der wohl bekannteste Leitspruch der deutsch-deutschen Friedensbewegung der 80er Jahre.

Aber was heißt “Steuern zu Pflugscharen“ ?

Diese Losung meint:
Es kommt darauf an, Planung, Bau und Vermarktung von Waffen nicht durch unser aller Steuern zu finanzieren!
Hinter Militär, Rüstungsproduktion und Waffenhandel steht ja die Macht des Geldes, insbesondere die vielen Milliarden an Steuergeldern. Es kommt darauf an, die Strukturen und materiellen Grundlagen, auf denen Militär und Rüstung gedeihen, zu verändern.w

Als Mitarbeitende und Mitglieder der Kirchen haben wir zum Ziel, unsere Steuern ausschließlich friedlichen Zwecken zuzuführen, wie es unserem Gewissen entspricht.

Das Rüstungs- und Kriegsverbrechen braucht unsere tägliche Duldung und Mitwirkung: wir sind daran beteiligt. Aber einige haben begonnen, nicht mehr dafür zu zahlen!

Wir fühlen uns dabei verbunden mit vielen Menschen, die mit Mohandas K. Gandhi, Martin Luther King jr., Adolfo Perez Esquivel und den Brüdern Berrigan gewaltfreien Widerstand leisteten und leisten. Gewaltfreier Widerstand gegen Gewalt, Hass, Verarmung und Zerstörung der Lebensgrundlagen ist ein Akt des Glaubensgehorsams; wir erkennen ihn als den für uns Christen angemessenen Weg des Friedens:

„Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem!“ (Röm.12, 21).

Dabei knüpfen wir an die Militärsteuerverweigerung in vielen Ländern der Erde an. Zuletzt in 2018 haben 335 Bürger*innen Spaniens einen Teil, im Durchschnitt 100 €, ihrer Steuern aus Protest gegen die militärische Verwendung verweigert und zivilen Organisationen gespendet – siehe im Blog 2/2019.

Hier gibt es den aktuellen Flyer der Ökumen. AG „Steuern zu Pflugscharen“ als PDF.

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Militärsteuerverweigerung & Kirchen

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